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Erklärung zur Barrierefreiheit

Sud Mobilités Technologies engagiert sich

, seine Websites und mobilen Anwendungen gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 barrierefrei zu gestalten.

Auf dieser Seite

  1. Barrierefreiheit der Website ZOU! 
    1. Konformitätsstatus (Konformitätsrate gemäß RGAA: insgesamt 66,67 % und im Durchschnitt 82,00 %)
    2. Stellungnahme des Prüfers
    3. Seiten der Website, die einer Konformitätsprüfung unterzogen wurden
    4. Nicht barrierefreie Inhalte
    5. Für die Erstellung von ZOU! verwendete Technologien
    6. Testumgebungen
    7. Tools zur Bewertung der Barrierefreiheit
  2. Barrierefreiheit der mobilen Anwendungen Allez ZOU! 
    1. Konformitätsstatus (RAAM-Konformitätsrate: insgesamt 50,00 % und im Durchschnitt 82,06 %)
    2. Stellungnahme des Prüfers
    3. Bildschirme der App, die einer Konformitätsprüfung unterzogen wurden
    4. Nicht barrierefreie Inhalte
    5. Zur Erstellung von Allez ZOU! verwendete Technologien
    6. Verwendete Testumgebungen und Modelle
    7. Tools zur Bewertung der Barrierefreiheit
  3. Feedback und Kontakt
  4. Rechtsmittel

 

1) Barrierefreiheit der Website https://zou.maregionsud.fr

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://zou.maregionsud.fr/ zum Stand vom 13. Januar 2026.

Konformitätsstatus

Die Website ZOU! entspricht aufgrund der nachstehend aufgeführten Abweichungen und Ausnahmen teilweise dem Allgemeinen Leitfaden zur Verbesserung der Barrierefreiheit (RGAA), Version 4.1.2.

Die im Januar 2026 vom Team für digitale Barrierefreiheit der Abteilung für Design und Entwicklung von e.SNCF Solutions durchgeführte Konformitätsprüfung ergab, dass 66,66 % der Kriterien der RGAA-Version 4.1.2 auf den geprüften Seiten erfüllt sind (der Durchschnittswert liegt bei 82 %).

Stellungnahme des Prüfers

„Die Website ZOU! ist teilweise barrierefrei, wobei 66,66 % der Kriterien erfüllt sind.“

Seiten der Website, die einer Konformitätsprüfung unterzogen wurden

  1. Startseite
  2. Impressum (kein Inhalt)
  3. Barrierefreiheitserklärung (kein Inhalt)
  4. Kontaktformular
  5. Routenplaner-Ergebnisse
  6. Verkehrs- und Netzinformationen
  7. Fahrpläne am Bahnhof (Suche ohne Bahnhof)
  8. Fahrpläne am Bahnhof (Ergebnisse)
  9. Kauf von Fahrkarten, Abonnements und Karten – Katalog_Schritt 1/8
  10. Fahrkartenkauf_Schritt 2/8 (Aufladen und Bestellung)
  11. Fahrkartenkauf_Schritt 3/8 (Fahrkarten & Fahrkartenhefte)
  12. 1 Mini-Gruppenfahrt 3 ZOU! Auswahl 6 Fahrgäste_Schritt 4/8 (Mini-Gruppenfahrt ZOU)
  13. Beschreibung „Mini-Gruppe 6“_Schritt 5/8 (ZOU-Mini-Gruppenfahrt)
  14. Angebotssuche oder Kostenvoranschlag_Schritt 6/8
  15. Angebot oder Kostenvoranschlag_Schritt 7/8
  16. Ihr Warenkorb_Schritt 8/8
  17. Kundenkonto – Startseite (angemeldet)
  18. Konto erstellen
  19. Kundenkonto – Persönliche Daten

Nicht zugängliche Inhalte

Abweichungen

  • Kriterium 1.2: Auf mehreren Seiten werden bestimmte Bilder <svg> von assistiven Technologien nicht berücksichtigt.
  • Kriterium 1.3: Auf mehreren Seiten ist mindestens eine Alternative nicht aussagekräftig
  • Kriterium 3.2: Auf der Seite „Konto erstellen“ ist der Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund unzureichend.
  • Kriterium 3.3: Auf der Seite „Kauf von Fahrkarten, Abonnements und Karten – Katalog_Schritt 1/8“ weist das Suchfeld <input> im Vergleich zum Hintergrund einen unzureichenden Farbkontrast von 1,1:1 auf.
  • Kriterium 6.1: Auf mehreren Seiten: Bestimmte Links haben denselben Titel, wie beispielsweise die drei Link-Karten auf der Startseite mit dem Titel „Entdecken“.
  • Mehrere Links, die bereits selbsterklärend sind, haben eine Textalternative mit demselben Titel.
  • Kriterium 6.2: Auf allen Seiten hat der Bildlink des Logos der „Region Süd“ keinen Titel.
  • Kriterium 7.1: Auf allen Seiten erfüllen mehrere Komponenten nicht die technischen Voraussetzungen für die Kompatibilität mit assistiven Technologien.
  • Kriterium 8.6: Auf einigen Seiten ist der Titel der Webseite nicht aussagekräftig.
  • Kriterium 8.9: Auf mehreren Seiten werden HTML-Tags zur Strukturierung der Informationen für einen anderen Zweck verwendet als in den Spezifikationen vorgesehen (im Hinblick auf den angegebenen Dokumenttyp).
  • Kriterium 9.1: Auf mehreren Seiten sind bestimmte Textinhalte nicht korrekt mithilfe von Überschriften strukturiert.
  • Kriterium 9.3: Auf mehreren Seiten sind bestimmte Aufzählungselemente, die visuell als Liste gruppiert sind, nicht korrekt strukturiert.
  • Kriterium 10.9: Auf einigen Seiten verfügen mehrere Symbolbilder, die eine Information vermitteln, wie z. B. das Öffnen eines neuen Tabs, über keine Alternative.
  • Kriterium 11.2: Auf mehreren Seiten sind bestimmte Beschriftungen nicht aussagekräftig.
  • Kriterium 11.5: Auf einigen Seiten sind Felder gleicher Art nicht gruppiert.
  • Kriterium 11.13: Auf mehreren Seiten verfügen bestimmte Formularfelder, deren Zweck sich auf Informationen zum Nutzer bezieht, nicht über eine automatische Ausfüllfunktion.
  • Kriterium 12.1: Auf allen Seiten verfügt die Website nicht über die beiden erwarteten Navigationssysteme.
  • Kriterium 12.2: Auf der Seite „Konto erstellen“ fehlen das Menü und die Navigationsleisten.
  • Kriterium 12.6: Auf einigen Seiten verfügt der Hauptnavigationsbereich nicht über ein Zielelement wie einen Landmark oder einen Schnellzugriffslink.

Ausnahmeregelungen

  • Keine

Ausnahmen

  • Keine

Technologien, die bei der Entwicklung von ZOU! zum Einsatz kamen

  • HTML5 ;
  • CSS ;
  • JavaScript.

Testumgebungen

Die Überprüfungen der Inhaltswiedergabe wurden auf der Grundlage der von den Testumgebungen der RGAA v4.1.2 bereitgestellten Kombination durchgeführt.

Tools zur Bewertung der Barrierefreiheit

  • NVDA
  • Color Contrast Analyser
  • Chrome
  • Firefox
  • Arc Toolkit
  • Stylus
  • Web développer

2) Barrierefreiheit mobiler Allez ZOU!-Apps

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die iOS-App „Allez ZOU!“ im Mai 2026

Konformitätsstatus

Die iOS-App „Allez ZOU!“ entspricht aufgrund der unten aufgeführten Nichtkonformitäten und Ausnahmen nur teilweise dem Bewertungsrahmen für die Barrierefreiheit mobiler Anwendungen (RAAM) in der Version 1.1.

Die im Mai 2026 vom Team für digitale Barrierefreiheit der Abteilung für Design und Entwicklung von e.SNCF Solutions durchgeführte Konformitätsprüfung der iOS-App ergab, dass 50,00 % der Kriterien des RAAM Version 1.1 erfüllt sind (der Durchschnittswert liegt bei 82,06 %).

Stellungnahme des Prüfers

„Die Prüfung der App ‚Allez ZOU!‘ hat ergeben, dass Maßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit ergriffen werden müssen; es sind mehrere wichtige Punkte zu beheben, um allen Nutzern ein inklusives Erlebnis zu gewährleisten.

Bestimmte Nichtkonformitäten können den Zugang zu Informationen oder bestimmten Funktionen erschweren oder sogar verhindern. Diese Hindernisse betreffen insbesondere Probleme hinsichtlich Verständlichkeit, Sichtbarkeit oder Navigation.

Es sind daher Korrekturen erforderlich, um eine gleichberechtigte Barrierefreiheit zu gewährleisten, insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen, Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen sowie für diejenigen, die zur Navigation ausschließlich die Tastatur verwenden.“

Anwendungsbildschirme, die einer Konformitätsprüfung unterzogen wurden

  1. Startseite
  2. Überschriften
  3. Kaufen
  4. Konto (nicht angemeldet)
  5. Verkehrsinformationen
  6. Fahrpläne
  7. Konto erstellen (Webview)
  8. Anmelden (Webview)
  9. Konto (angemeldet)
  10. Konto / Kontakt per E-Mail (angemeldet)
  11. Konto / Anzeige (angemeldet)
  12. Konto / Einwilligungen (angemeldet)
  13. Konto / Meine persönlichen Daten (angemeldet)
  14. Konto / Meine persönlichen Daten / Identität (angemeldet)
  15. Willkommen bei ZOU ! (3 Onboarding-Bildschirme und 2 Zwischenbildschirme)
  16. Suchen
  17. Ergebnisse
  18. Ergebnisse / Filteroptionen
  19. Streckendetails
  20. Streckendetails / Modalitäten „Gespeicherte Strecke“
  21. ZOU !-Karte kaufen
  22. Preise
  23. Preise / Preisbedingungen
  24. Warenkorb
  25. Warenkorb / Abholart
  26. Kontaktdaten
  27. Kontaktdaten / Wer reist?
  28. Kontaktdaten / Wer gibt die Bestellung auf?
  29. Sichere Zahlung

Nicht zugängliche Inhalte

Abweichungen

  • Kriterium 1.1: Bildschirme 07 und 08: Mindestens ein grafisches Dekorationselement wird vom Screenreader vorgelesen.
  • Kriterium 1.2: Bildschirme 14 und 15: In den Ergebnissen werden bestimmte Symbole nicht vorgelesen.
  • Kriterium 1.3: Bildschirme 07, 08 und 20: Die Logos von Zou und Région Sud werden als „Zoo-Logo“ vorgelesen.
  • Kriterium 2.2: Bildschirme 07, 08 und 16: Einige Texte weisen im Vergleich zum Hintergrund einen unzureichenden Kontrast auf.
  • Bildschirme 13, 14 und 15: Mehrere Verkehrslinien weisen einen unzureichenden Kontrast auf. Dies führt jedoch nicht zur Nichteinhaltung des Kriteriums im Hinblick auf die Barrierefreiheitsregeln, da diese Elemente als Logos gelten und somit ausgenommen sind.
  • Kriterium 5.1: Bildschirm 01: Die Beschriftungen der Schaltflächen „Zuhause“ und „Arbeit“ sind nicht aussagekräftig bzw. nicht ausreichend selbsterklärend.
  • Bildschirm 01: Die Schaltfläche, die das Aktionsmenü für die Strecke(n) öffnet, hat keine Beschriftung.
  • Bildschirm 02: Bei Auswahl der Registerkarte wird der neue Status „Ausgewählt“ nicht angesagt. Ausgabetext des Screenreaders: „Überschriften, Registerkarte 2 von 4“
  • Bildschirm 08: Im Bestätigungsbildschirm hat die Komponente „Ich habe den Code nicht erhalten“ keine interaktive Semantik.
  • Bildschirm 08: Im Bestätigungsbildschirm wird bei der Eingabe des rein numerischen Codes die klassische Tastatur angezeigt.
  • Kriterium 5.2: Auf den meisten Bildschirmen: Nicht angezeigte Komponenten am unteren Bildschirmrand sind über die Tastatur nicht erreichbar.
  • Bildschirme 07, 08 und 20: Navigation über die Tastatur ist nicht möglich, nur die Zurück-Schaltfläche ist erreichbar/aktivierbar.
  • Bildschirm 14: Die Filter sind über die Tastatur nicht erreichbar
  • Bildschirm 14: Bei Tests mit VoiceOver und einer externen Tastatur werden einige Elemente der Benutzeroberfläche nicht korrekt vom Screenreader vorgelesen. Ausgabetext des Screenreaders: „Ladevorgang abgeschlossen“.
  • Kriterium 5.3: Bildschirm 13: Bei der Auswahl von Ankunfts- und Abfahrtsort wird die Suche automatisch gestartet, und der Nutzer wird direkt zu den Suchergebnissen weitergeleitet.
  • Kriterium 5.4: Bildschirm 16: Wenn die Fehlermeldung bezüglich der Gesamtzahl der Fahrgäste erscheint, wird sie vom Screenreader nicht wiedergegeben
  • Kriterium 7.1: Bildschirm 07: Unangemessene Verwendung von Überschriften.
  • Auf den meisten Bildschirmen: Fehlende Überschriften.
  • Kriterium 7.2: Bildschirm 06: Die Ergebnisse in Listenform werden nicht als Liste wiedergegeben.
  • Bildschirm 07: Die Liste der Passwortregeln wird nicht als solche wiedergegeben.
  • Bildschirm 18: Im Modalfenster „Abholmodus“ werden die drei Abholmodi visuell in Form einer Liste dargestellt, aber nicht als Liste ausgegeben.
  • Kriterium 8.1: Bildschirm 15: In den Routendetails werden bestimmte Etappen nicht korrekt dargestellt. Der Nutzer kann nicht erkennen, welches Verkehrsmittel er nehmen soll.
  • Kriterium 8.2: Bildschirm 02: Der Bildschirmtitel ist sowohl im Hoch- als auch im Querformat abgeschnitten.
  • Bildschirm 07: Die Vergrößerung der Schrift auf 200 % ist ineffizient. Es ist nur möglich, mit den Fingern durch Zusammen- und Auseinanderziehen zu zoomen. (Komplexe Gesten und Schwierigkeiten beim Abrufen der Inhalte für Menschen mit Behinderungen).
  • Kriterium 9.8: Bildschirm 10: Das Feld „Telefonnummer“ weist nicht das erwartete Format auf.
  • Kriterium 9.9: Bildschirm 10: Wenn ein Feld einen Fehler enthält, wird die Fehlermeldung nicht angezeigt, sobald der Fokus auf das Feld gesetzt wird.
  • Kriterium 9.10: Bildschirm 10: Für das Feld „Datum und Uhrzeit des Vorfalls“ fehlt in der Fehlermeldung ein konkretes Eingabebeispiel.
  • Kriterium 9.12: Bildschirm 10: Einige Felder erfassen Daten, die automatisch ausgefüllt werden können, verfügen jedoch nicht über das Attribut „autocomplete“.
  • Kriterium 10.2: Bildschirm 15: Im Modalfenster „Gespeicherte Strecke“ wird die Streckenübersicht nicht korrekt dargestellt, wenn der Screenreader den Fokus darauf legt.
  • Kriterium 11.10: Bildschirm 6: Auf dem Bildschirm eines Bahnhofs sind die Registerkarten für die Verkehrsmittel nur über komplexe Gesten (horizontales Wischen) erreichbar.

Ausnahmeregelungen

  • Keine

Ausnahmen

  • Keine

Technologien, die bei der Umsetzung von „Allez ZOU!“ zum Einsatz kamen

Flutter.

Verwendete Testumgebungen und Modelle

  • Smartphone mit iOS 26.1.4
  • Hilfstechnologien: VoiceOver

Tools zur Bewertung der Barrierefreiheit

  • Farbkontrast-Analysator;
  • Externe Tastatur.

3) Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf einen Inhalt oder einen Dienst nicht zugreifen können, können Sie sich an den Verantwortlichen der Website „ZOU!“ und der mobilen Apps „Allez ZOU!“ wenden:

4) Rechtsmittel

Dieses Verfahren ist in folgendem Fall anzuwenden: Sie haben dem Verantwortlichen für die Website oder die mobilen Anwendungen einen Barrierefreiheitsmangel gemeldet, der Ihnen den Zugriff auf Inhalte oder einen der Dienste verwehrt, und Sie haben keine zufriedenstellende Antwort erhalten.